Ergänzende AGBs für den Produkterwerb bei Marktplatzhändlern

  1. Verträge über den Produkterwerb von Marktplatzhändlern werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Marktplatzhändler (Verkäufer) geschlossen.

  2. Bei Warenkörben mit Produkten verschiedener Marktplatzhändler und / oder Pack-den-Ranzen hat der Kunde bei einer Bestellung unterschiedliche Vertragspartner.

  3. Pack-den-Ranzen stellt bei Käufen von Marktplatzhändlern lediglich die technische und organisatorische Infrastruktur zum Vertragsschluss zur Verfügung. Die rechtliche Verantwortung für Angebot und Durchführung einer Bestellung obliegt immer dem jeweiligen Marktplatzhändler.

  4. Beim Erwerb von Marktplatzhändlern gelten neben diesen und den Pack-den-Ranzen AGB ergänzend die Bestimmgungen des Marktplatzhändlers. Die Bestimmungen des Marktplatzhändlers sind über die jeweilige Produktseite abrufbar.